Allgemeine Geschäftsbedingungen
Familienhaus Langenhain
Stand: 27.02.2023
1. Träger der Einrichtung, Geltung der AGB
1.1 Träger der Einrichtung und Vertragspartner ist das Evangelische Kinder- und Familienhaus Langenhain,
(nachfolgend: „Familienhaus“ bzw. „wir“/“uns“)
Sportplatzstr. 12
65719 Hofheim
Telefon: 06192 962 68-10
Telefax: 06192 962 68-11
E-Mail: kontakt@familienhaus-langenhain.de
1.2 Wir erbringen unsere Leistungen auf Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „Bedingungen“) sowie der individuell geschlossenen Verträge mit unseren Vertragspartnern (z. B. Eltern, Personensorgeberechtigte usw.; nachfolgend: „Kunden“). Die Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Rechtsbeziehungen mit Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Änderungen der Bedingungen werden dem Kunden rechtzeitig bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten Bedingungen nicht schriftlich binnen 14 Tagen ab Mitteilung über die Änderungen widerspricht; Auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Mitteilung ausdrücklich hingewiesen.
1.3 Der besseren Lesbarkeit wegen wird vorliegend überwiegend die Schreibweise des generischen Maskulinums verwendet.
2. Aufbau des Familienhauses und Arbeitsstandards
Wir bieten zahlreichen Kindern Platz zum Spielen und Lernen. Das Familienhaus besteht aus Krippengruppen, Kindergartengruppen und einer Schulkindbetreuung. Der Bildungsauftrag des Familienhaus Langenhain besteht darin, familienergänzend und unterstützend wirksam zu sein.
3. Aufnahme
3.1 Die Plätze werden vorrangig für Kinder bereitgestellt, die selbst und deren personensorgeberechtigten in der Gemeinde und in den dazugehörigen Ortsteilen mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Kinder aus anderen Gemeinden können aufgenommen werden, wenn freie Kapazitäten vorhanden sind, der Rechtsanspruch geprüft wurde sowie der Kostenausgleich durch die anderen Gemeinden erfolgt.
3.2 Die Aufnahme bedarf der Schließung eines Betreuungsvertrages zwischen uns und dem/den Personensorgeberechtigten. Der Betreuungsvertrag kommt zustande mit unserer schriftlichen Aufnahmezusage.
3.3 Vor Aufnahme eines Kindes in unsere Einrichtung ist auf unsere Anforderung eine ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung des Kindes vorzulegen und ggfs. eine Bescheinigung der durchgeführten Impfberatung. Aus der Bescheinigung muss ersichtlich sein, ob und gegebenenfalls welche gesundheitlichen Bedenken gegen den Besuch der Einrichtung sprechen.
3.4 Sollten Bescheinigungen nicht vorgelegt werden, behalten wir uns vor, das Kind bis zur Vorlage der Bescheinigung vom Besuch der Einrichtung auszuschließen. Die Gebührenpflicht bleibt hiervon unberührt.
3.5 Für die Aufnahme von Kindern gelten folgende Einstufungskriterien, sofern nicht anderweitig von uns festgelegt: Krippe: Kinder von 0 bis 3 Jahre; Kindergarten: Kinder ab 3 Jahre bis zum Schuleintritt.
4. Betreuungszeiten, Abholung
4.1 Hinsichtlich der Betreuungszeiten gelten unsere Vorgaben, welche in der Einrichtung mitgeteilt werden. Die Personensorgeberechtigten sind verpflichtet, die vereinbarte Betreuungszeit einzuhalten. Bei der vereinbarten Betreuungszeit handelt es sich um eine tägliche Maximalbetreuungszeit.
4.2 Unsere Einrichtung ist an Brückentagen sowie zwischen Weihnachten und Neujahr in der Regel geschlossen. Im Sommer finden Betriebsferien von drei Wochen statt. Die Betriebsferienzeiten liegen in den Schulferien und werden im Vorjahr per Aushang bekannt gegeben. Ferner behalten wir uns vor, an bis zu vier Tagen im Jahr zum Zwecke der Teamfortbildung zu schließen.
4.3 Eine Änderung der vereinbarten Betreuungszeit ist umgehend anzuzeigen und im Betreuungsvertrag zu ändern. Die Änderung der Betreuungszeit erfolgt in der Regel zum Ersten des folgenden Monats.
4.4 Die Kinder sind in der vereinbarten Betreuungszeit von einer abholungsberechtigten Person abzuholen. Dabei ist sicherzustellen, dass eine aufsichtsberechtigte Person von uns von der Abholung Kenntnis erlangt.
4.5 Leben die personensorgeberechtigten Eltern getrennt und hält sich das Kind mit Einwilligung des einen Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich bei dem anderen Elternteil auf, so entscheidet im Zweifel der Elternteil, bei dem das Kind lebt.
4.6 Erfolgt die Abholung erst nach der regulären Öffnungszeit und muss deswegen eine aufsichtsberechtigte Person in der Einrichtung verbleiben und sich dem Kind annehmen, behalten wir uns vor, ein zusätzliches angemessenes Entgelt hierfür zu verlangen.
4.7 Wir behalten uns vor, die Betreuung des Kindes befristet auszusetzen, wenn bei dem Kind medizinische Indikationen vorliegen oder andere Kinder, Mitarbeitende oder Sachwerte durch das Kind erheblich gefährdet sind oder Verhaltensmuster vorliegen, die eine regelmäßige und erhebliche Störung des Betriebs bewirken.
4.8 Wenn nicht vorher eine Kündigung erfolgt, endet das Betreuungsverhältnis für die Kinder im Kindergartenalter mit Erreichen der Schulpflichtigkeit. Die Personensorgeberechtigten können die Betreuung mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich kündigen.
4.9 Wir können den Betreuungsvertrag außerordentlich kündigen, wenn die Betreuung aus wichtigem Grund nicht mehr zumutbar ist. Wichtige Gründe sind insbesondere die erhebliche Gefährdung anderer Kinder, der Mitarbeitenden und Sachwerten sowie gefestigte Verhaltensmuster, die eine regelmäßige und erhebliche Störung des Betriebes bewirken.
5. Mitwirkung der Personensorgeberechtigten
5.1 Die Erziehung, Bildung und Betreuung der Kinder erfolgen auf der Grundlage der geltenden gesetzlichen Regelungen und des von uns beschlossenen pädagogischen Konzepts. Die Personensorgeberechtigten erkennen die pädagogische Konzeption und die Hausordnung unserer Einrichtung in der jeweils aktuellen Fassung an und tragen aktiv zur Umsetzung der dort genannten pädagogischen Grundsätze und Ziele bei. Sie beteiligen sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten und der gesetzlichen Mitwirkungsrechte an der Weiterentwicklung der pädagogischen Konzeption. Die aktive Teilnahme der Personensorgeberechtigten an Aktivitäten in- und außerhalb unserer Einrichtung ist im Interesse des Kindes ausdrücklich erwünscht. Insbesondere fallen hierunter Elternversammlungen und Familiengespräche.
5.2 Die Personensorgeberechtigten teilen uns unverzüglich mit, wenn sie einen anderen Wohnsitz nehmen oder sich beim Kind der regelmäßige und gewöhnliche Aufenthaltsort ändert, das Kind die Einrichtung befristet nicht besuchen wird, das Kind unter chronischen Krankheiten sowie Allergien leidet, und/oder es einen Verdacht oder das Auftreten einer ansteckenden Krankheit gemäß Infektionsschutzgesetz beim Kind oder in dessen Lebensumfeld gibt.
5.3 Die Personensorgeberechtigten sind verpflichtet, ihre Kontaktdaten für die Erreichbarkeit stets aktuell zu halten, damit diese in einschlägigen Fällen (z. B. Unfälle des Kindes) unverzüglich durch uns kontaktiert werden können.
6. Aufsicht
6.1 Kinder stehen unter Aufsicht unserer Betreuungspersonen. Die Aufsicht beginnt, sobald das Kind durch eine personensorgeberechtigte Person in der Art in die Einrichtung gebracht wird, dass eine dort zur Aufsicht berechtigte Person davon Kenntnis erlangt.
6.2 Während gemeinschaftlicher Veranstaltungen mit Kindern und Personensorgeberechtigten innerhalb und außerhalb der Einrichtung obliegt die Aufsichtspflicht den Personensorgeberechtigten.
6.3 Die Aufsicht endet mit der Abholung des Kindes durch eine abholberechtigte Person.
6.4 Sollte das Kind nicht von einem Personensorgeberechtigten abgeholt werden, haben die Personensorgeberechtigten für eine gesonderte Benachrichtigung und Vorlage einer Abholgenehmigung Sorge zu tragen.
7. Nichterscheinen und Krankheit
7.1 Wir sind unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, wenn das Kind die Einrichtung nicht besuchen kann. Es ist weiter über die voraussichtliche Dauer des Fernbleibens zu informieren.
7.2 Jede Erkrankung eines Kindes ist uns unverzüglich zu melden. In Krankheitsfällen gelten gegebenenfalls besondere Meldepflichten, Besuchsverbote und/oder sonstige Auflagen nach dem Infektionsschutzgesetz bzw. der zuständigen Behörden. Wir sind bemüht, hierüber rechtzeitig zu informieren.
7.3 Auch ein Nichterscheinen aus anderen Gründen ist der Einrichtung unverzüglich mitzuteilen.
7.4 Bei Erkrankung eines Kindes während der Betreuungszeit werden die Personensorgeberechtigten unverzüglich informiert und das Kind muss unverzüglich abgeholt werden. Die Entscheidung über und die tatsächliche Konsultation ärztlichen Personals obliegt den Personensorgeberechtigten.
7.5 Kinder, die an einer übertragbaren Krankheit leiden, dürfen die Einrichtung nicht besuchen. Ausnahmen bedürfen der ausdrücklichen ärztlichen Zustimmung. Desgleichen bedarf es einer ärztlichen Entscheidung, ob Kinder, die krankheits- oder ansteckungsverdächtigt sind oder die Krankheitserreger ausscheiden, ohne selbst erkrankt zu sein, die Einrichtung besuchen dürfen.
7.6 Ist ein Kind an einer ansteckenden Krankheit erkrankt, muss vor Wiederaufnahme der Betreuung die Unbedenklichkeit durch Vorlage eines ärztlichen Attestes bescheinigt werden.
7.7 Wir dürfen den Kindern grundsätzlich keine Medikamente verabreichen. Ist zur Beendigung einer medizinischen Behandlung bzw. bei chronischer Erkrankung die Einnahme eines Medikamentes unbedingt erforderlich, müssen die Personensorgeberechtigten uns eine ärztlich ausgefüllte sowie unterschriebene Bescheinigung, in der genaue Angaben zum Medikament und dessen Dosierung enthalten sind, abgeben.
8. Beiträge
8.1 Wir erheben Beiträge für die Betreuung des Kindes. Die Höhe der Beiträge geben wir per Aushang bekannt bzw. können erfragt werden. Beitragspflichtig ist die Person, auf deren Veranlassung das Kind unsere Leistungen in Anspruch nimmt. Erfüllen mehrere Personen nebeneinander diese Voraussetzungen, so haften diese als Gesamtschuldner.
8.2 Beiträge sind unabhängig von der tatsächlichen Nutzung zu zahlen.
9. E-Mail-Informationen
9.1 Sofern uns eine E-Mail-Adresse des Kunden vorliegt, behalten wir uns vor, Benachrichtigungen im Zusammenhang mit unseren Leistungen (z. B. Infos betreffend Öffnungszeiten, Hinweise für die Eltern usw.) an diese E-Mail-Adresse zu senden.
9.2 Gemäß § 7 Abs. 3 UWG behalten wir uns darüber hinaus vor, per E-Mail Werbung für eigene ähnliche Dienstleistungen (z. B. Kursangebote) zu senden. Der Kunde kann dieser Verwendung jederzeit widersprechen (z. B. per E-Mail), ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen und ohne, dass es hierfür eines besonderen Grundes bedürfte.
10. Haftung
10.1 Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten (das sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) stehen, haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sofern wir auch für Fahrlässigkeit bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Wir haften ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
10.2 Unfälle auf dem Hin- und Rückweg zu unserer Einrichtung sind durch die Personensorgeberechtigten unverzüglich unserer Leitung zu melden. Die Meldung an den Unfallversicherungsträger obliegt uns.
10.3 Wir haften, vorbehaltlich der vorgenannten Regelungen, nicht für den Verlust oder die Beschädigung der Privatsachen der Kinder, insbesondere für den Verlust, die Beschädigung oder Verschmutzung von Kleidungsstücken, Wertgegenständen, Essen und Getränken.
11. Datenschutz
11.1 Die zur Durchführung des Vertrages erforderlichen personenbezogenen Daten werden von uns zu Zwecken der Vertragsdurchführung (Kontaktaufnahme, Vertragserfüllung, Abrechnung) verarbeitet (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und sind hierfür erforderlich. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Vertrages (z. B. Dienstleister) bzw. auf Grund eines berechtigten Interesses (z. B. Steuerberater, Inkassodienstleister) erforderlich oder auf Grund gesetzlicher Pflicht vorgeschrieben (z. B. auf Grund von Anfragen von Steuer- und Ermittlungsbehörden). Werden die Daten nicht mehr benötigt und stehen keine Gewährleistungsfristen und/oder gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegen, werden die Daten gelöscht.
11.2 Betroffene haben ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten. Ferner steht ihnen ggfs. ein Recht auf Berichtigung, Löschung, auf Einschränkung der Verarbeitung, auf Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie auf Datenübertragbarkeit zu. Betroffene können sich für Beschwerden an die Datenschutzaufsichtsbehörde wenden. Sofern personenbezogene Daten auf Grund einer datenschutzrechtlichen Einwilligung verarbeitet werden, kann der Betroffene jederzeit die Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
11.3 Sofern personenbezogene Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, hat der Betroffene das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung mit Wirkung für die Zukunft einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben oder sich der Widerspruch gegen Direktwerbung richtet. Im letzteren Fall hat der Betroffene ein generelles Widerspruchsrecht, das ohne Angabe einer besonderen Situation umgesetzt wird.
11.4 Weitere ausführliche Information zum Datenschutz findet man auf unserer Homepage
https://www.familienhaus-langenhain.de/datenschutzerklärung
12. Schlussbestimmungen
12.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen oder unserer Verträge unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht.
12.2 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des Kollisionsrechts; Dies gilt nicht für zwingende Schutzvorschriften des Staates, in dem der Kunde seinen Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Evangelischen Kinder- und Familienhaus wurde durch den Anwalt Gregor Theado und seine Kanzlei BTL Rechtsanwälte erstellt.